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   BFH, 14.02.1995 - IX R 65/93   

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https://dejure.org/1995,1445
BFH, 14.02.1995 - IX R 65/93 (https://dejure.org/1995,1445)
BFH, Entscheidung vom 14.02.1995 - IX R 65/93 (https://dejure.org/1995,1445)
BFH, Entscheidung vom 14. Februar 1995 - IX R 65/93 (https://dejure.org/1995,1445)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 177, 373
  • BB 1995, 1525
  • DB 1995, 1592
  • BStBl II 1995, 535
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 21.06.1994 - IX R 62/91

    Renovierungskosten zwischen Vermietung und Selbstnutzung einer Wohnung

    Auszug aus BFH, 14.02.1995 - IX R 65/93
    Die Aufwendungen waren damit nicht nur durch das Vermieten veranlaßt, sondern - da die Selbstnutzung der Erdgeschoßwohnung ab 1990 nicht mehr besteuert wird - zugleich auch durch die Lebensführung (§ 12 Nr. 1 Satz 2 EStG; vgl. dazu im einzelnen Senatsurteil vom 21. Juni 1994 IX R 62/91, BFH/NV 1995, 108).
  • BFH, 22.03.1994 - IX R 78/92

    Liebhaberei bei vermieteter Einliegerwohnung

    Auszug aus BFH, 14.02.1995 - IX R 65/93
    Allerdings kann nach der sog. großen Übergangsregelung in § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG bei einer Wohnung im eigenen Haus der Nutzungswert für die eigengenutzte Wohnung weiter im Wege der Einnahme-Überschußrechnung ermittelt werden, wenn bei dem Steuerpflichtigen im Veranlagungszeitraum 1986 die Voraussetzungen für die Ermittlung des Nutzungswerts als Überschuß des Mietwerts über die Werbungskosten vorgelegen haben (vgl. z. B. Senatsurteile vom 30. Juli 1991 IX R 49/90, BFHE 165, 92, BStBl II 1992, 27, und vom 22. März 1994 IX R 78/92, BFH/NV 1995, 99).
  • BFH, 30.07.1991 - IX R 49/90

    Werbungskosten eines zeitweise selbstgenutzten und zeitweise vermieteten

    Auszug aus BFH, 14.02.1995 - IX R 65/93
    Allerdings kann nach der sog. großen Übergangsregelung in § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG bei einer Wohnung im eigenen Haus der Nutzungswert für die eigengenutzte Wohnung weiter im Wege der Einnahme-Überschußrechnung ermittelt werden, wenn bei dem Steuerpflichtigen im Veranlagungszeitraum 1986 die Voraussetzungen für die Ermittlung des Nutzungswerts als Überschuß des Mietwerts über die Werbungskosten vorgelegen haben (vgl. z. B. Senatsurteile vom 30. Juli 1991 IX R 49/90, BFHE 165, 92, BStBl II 1992, 27, und vom 22. März 1994 IX R 78/92, BFH/NV 1995, 99).
  • FG Hessen, 25.07.1989 - 12 K 2529/89

    Einkommensteuer; Fortführung der Nutzungswertbesteuerung

    Auszug aus BFH, 14.02.1995 - IX R 65/93
    Deshalb entfällt die Fortführung der Nutzungswertbesteuerung, wenn der Steuerpflichtige aus der im Veranlagungszeitraum 1986 selbst genutzten Wohnung in einem späteren Veranlagungszeitraum in die im Veranlagungszeitraum 1986 vermietete Wohnung umzieht (z. B. Hessisches FG, Urteil vom 25. Juli 1989 12 K 2529/89, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1990, 527; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 13. Aufl., § 10 e Anm. 3 b aa, bb; Blümich/Stuhrmann, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, Kommentar, § 21 EStG Rz. 245, m. w. N.).
  • FG Niedersachsen, 04.07.2000 - 11 K 257/96

    Fortführung der Nutzungswertbesteuerung, wenn die im Veranlagungszeitraum und die

    Die auf den Anbau entfallenden Kosten dürften nicht in die Nutzungswertbesteuerung einbezogen werden (BFH-Urteil vom 14.02.1995 a.a.O.).

    Die Fortführung der Nutzungswertbesteuerung nach § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG entfällt deshalb, wenn der Steuerpflichtige z.B. aus der im Veranlagungszeitraum 1986 selbst genutzten Wohnung in einem späteren Veranlagungszeitraum in die im Veranlagungszeitraum 1986 vermietete Wohnung umzieht (BFH-Urteil vom 14.02.1995 IX R 65/93, BStBl II 1995, 535).

    Insoweit ist das Vertrauen der Steuerpflichtigen auf den Fortbestand der bis 1986 geltenden Rechtslage nicht schutzwürdig (BFH-Urteil vom 14.02.1995 a.a.O.).

  • BFH, 13.08.1996 - IX R 9/95

    Kein Ansatz eines Nutzungswerts bei Umbau der Wohnungen eines Zweifamilienhauses

    a) Dem Wortlaut des § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG ist zu entnehmen, daß die Übergangsregelung nur jeweils die bereits im Veranlagungszeitraum 1986 vorhandene "Wohnung" im eigenen Haus und nicht das Haus als solches betrifft (Senatsurteil vom 14. Februar 1995 IX R 65/93, BFHE 177, 373, BStBl II 1995, 535).
  • BFH, 13.08.1996 - IX R 46/94

    Aufwendungen für den Umbau und die Modernisierung einer zeitweilig geräumten,

    Deshalb entfällt die Fortführung der Nutzungswertbesteuerung, wenn der Steuerpflichtige aus einer im Veranlagungszeitraum 1986 selbst genutzten Wohnung in einem späteren Veranlagungszeitraum in eine im Veranlagungszeitraum 1986 vermietete Wohnung umzieht (Senatsurteil vom 14. Februar 1995 IX R 65/93, BFHE 177, 373, BStBl II 1995, 535).
  • FG Köln, 17.06.2004 - 3 K 3390/98

    Große Übergangsregelung bei Ehegatten

    Diese Voraussetzungen müssen danach sowohl in 1986 (Grundlagenjahr) als auch im jeweiligen Übergangsjahr (hier 1994 und 1995) erfüllt sein, und zwar in Bezug auf dieselbe Wohnung (vgl. BFH-Urteile vom 14. Februar 1995 IX R 65/93, BStBl. II 1995, 535, vom 13. August 1996 IX R 9/95, BStBl. II 1997, 43, und vom 22. April 1997 IX R 73/94, BFH/NV 1997, 653), wobei der Miteigentumsanteil an einer vom Miteigentümer selbst genutzten Wohnung der "Wohnung im eigenen Haus" (§ 21 Abs. 2 EStG) grundsätzlich gleichsteht (vgl. BFH-Urteile vom 01. Februar 1983 VIII R 184/79, BStBl. II 1984, 128, und vom 21. Februar 1989 IX R 246/84, BFH/NV 1990, 25 m. w. N.).
  • BFH, 05.06.2003 - IV R 24/02

    LuF; Nutzungswertbesteuerung; Entnahme

    Allerdings kann die ursprünglich innegehabte Wohnung nicht gegen eine andere, und zwar auch nicht im selben Haus, ausgetauscht werden (vgl. BFH-Urteile vom 14. Februar 1995 IX R 65/93, BFHE 177, 373, BStBl II 1995, 535, und vom 3. Februar 1998 IX R 44/96, BFH/NV 1998, 847).
  • BFH, 22.09.2005 - IX R 21/03

    Sog. große Übergangslösung: Anbauten an eigengenutzte Wohnung

    b) Jedoch begünstigt die sog. große Übergangsregelung nicht das Haus als solches, sondern nur die bereits im Veranlagungszeitraum 1986 vorhandene "Wohnung" im eigenen Haus (BFH-Urteile vom 14. Februar 1995 IX R 65/93, BFHE 177, 373, BStBl II 1995, 535; in BFHE 181, 173, BStBl II 1997, 43).
  • BFH, 15.02.2005 - IX R 40/04

    VuV; sog. Übergangslösung; DG-Ausbau

    Jedoch begünstigt die sog. große Übergangsregelung nicht das Haus als solches, sondern nur die bereits im Veranlagungszeitraum 1986 vorhandene "Wohnung" im eigenen Haus (BFH-Urteile vom 14. Februar 1995 IX R 65/93, BFHE 177, 373, BStBl II 1995, 535; in BFHE 181, 173, BStBl II 1997, 43).
  • BFH, 22.04.1997 - IX R 73/94

    Große Übergangsregelung bei Miteigentumsanteilsübertragung

    Diese Voraussetzungen müssen danach sowohl im Jahr 1986 als auch im jeweiligen Folgejahr erfüllt sein, und zwar jeweils in bezug auf dieselbe Wohnung (Senatsurteil vom 14. Februar 1995 IX R 65/93, BFHE 177, 373, BStBl II 1995, 535; vgl. auch Senatsurteile vom 14. Februar 1995 IX R 66/94, BFHE 177, 99 [BFH 14.02.1995 - IX R 66/94], BStBl II 1995, 412, und vom 13. August 1996 IX R 9/95, BFHE 181, 173 [BFH 13.08.1996 - IX R 9/95], BStBl II 1997, 43).
  • BFH, 03.02.1998 - IX R 44/96

    Anwendung der sog. großen Übergangsregelung in § 52 Abs. 21 Satz 2

    Die Fortführung der Nutzungswertbesteuerung nach § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG entfällt deshalb, wenn der Steuerpflichtige aus der im Veranlagungszeitraum 1986 selbstgenutzten Wohnung in einem späteren Veranlagungszeitraum in die im Veranlagungszeitraum 1986 vermietete Wohnung umzieht (Senatsurteil vom 14. Februar 1995 IX R 65/93, BFHE 177, 373, BStBl II 1995, 535).
  • FG Hessen, 22.08.1996 - 5 K 463/93

    Beurteilung der selbstgenutzten Wohnung als Einkunft aus Vermietung oder

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  • FG Baden-Württemberg, 19.11.1998 - 6 K 239/95

    Ermittlung des Nutzwertes einer Wohnung im eigenen Haus für die eigengenutzte

  • FG Saarland, 27.03.1996 - 1 K 272/94

    Einkommensteuer; Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung

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